Reklamieren Verbraucher zweifelhafte Forderungen Dritter auf ihrer Handy-Rechnung, verweisen Mobilfunk-Provider oft zur Klärung an den Drittanbieter, fordern aber gleichzeitig die Bezahlung der Beträge. Nach einem Urteil des Landgerichts Potsdam gegen E-Plus ist diese Praxis nicht rechtskonform.
Das nicht rechtskräftige Urteil vom Urteil (Az. 2 O 340/14) hatte die Verbraucherzentrale Hamburg erwirkt. Im vor Gericht verhandelten Fall hatte E-Plus eine Kundin mit einem Vertrag der Mobilfunkmarke BASE mehrfach wegen eines Zahlungsrückstands für Drittanbieter-Leistungen angemahnt, obwohl die Betroffene wiederholt erklärt hatte, keine kostenpflichtigen Angebote anderer in Anspruch genommen zu haben.
Dennoch sollte sie die ausstehenden Beträge nach dem Willen von E-Plus zahlen und sich diese dann per Gutschrift vom Drittanbieter zurückholen. Nach Angaben von E-Plus bezifferte sich der offenstehende Betrag auf 206,10 Euro.
Nach Angaben der Verbraucherzentrale Hamburg entspricht das Vorgehen von E-Plus der gängigen Praxis. Statt Kunden genauere Informationen zu den Abbuchungen zu liefern, drohten viele Mobilfunk-Provider lediglich damit, die SIM-Karte der Betroffenen zu sperren.