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Unitymedia Kabel BW: OLG Düsseldorf stoppt Fusion

Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat am heutigen 14. August 2013 die Fusion der beiden Kabelnetzbetreiber Kabel BW und Unitymedia gestoppt.

Der erste Kartellsenat des OLG Düsseldorf hob eine Freigabe-Entscheidung des Bundeskartellamts auf und erklärte damit die Beschwerden der Deutschen Telekom und NetCologne für begründet (Aktenzeichen: VI-Kart 1/12 (V) ).

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Den milliardenschweren Zusammenschluss hatte das Bundeskartellamt lange geprüft und Ende 2011 erst unter harten Auflagen freigegeben. Anfang 2012 hatten die Telekom und der Kölner DSL-Anbieter NetCologne Beschwerde gegen die Freigabe eingelegt und das OLG Düsseldorf angerufen.

Die Fusion verstärke die marktbeherrschende Stellung von hter Unitymedia auf dem leitungsgebundenen Signalmarkt, so die Richter zur Begründung. Nach Auffassung des OLG Düsseldorf sind die Auflagen des Kartellamts dabei nicht geeignet, dies hinreichend zu kompensieren.

Nach Ansicht der Richter hätte Kabel BW seine Geschäftstätigkeit ohne den Zusammenschluss innerhalb der nächsten Jahre sogar auf das Gebiet von Unitymedia ausdehnen und so mit ihr in Konkurrenz treten können.

Zudem kam das OLG Düsseldorf zu einer anderen Marktabgrenzung als das Bundeskartellamt, das von einem bundesweiten Markt ausgegangen war. Nach Ansicht des OLG ist der Signalmarkt regional geprägt.

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