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Telekom: Bundeskartellamt prüft DSL-Drosselung

Die geplante DSL-Drosselung der Deutschen Telekom wird vom Bundeskartellamt eingehend überprüft.

„Wenn die Telekom Inhalteanbietern erlauben will, sich von einer DSL-Drosselung freizukaufen, hat dies möglicherweise Folgen für den Wettbewerb“, so Bundeskartellamts-Präsident Andreas Mundt gegenüber der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Freitagausgabe).

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Die Telekom verfüge, so Mundt, auf dem Breitbandmarkt über eine starke Marktposition. So könnten erhebliche Marktzutrittsschranken entstehen, wenn kleine Anbieter nicht in der Lage sein sollten, sich eine prioritäre Behandlung zu erkaufen.

Nach Zahlen der Bundesnetzagentur deckt die Telekom mit rund 12,4 Millionen DSL-Anschlüssen etwa 45 Prozent des DSL-Marktes ab. Das Bundeskartellamt hatte die Telekom aufgefordert, ihre Pläne zur DSL-Drosselung genauer zu erläutern. Die Antworten würden nun ausgewertet. Es gebe weder Ermittlungen noch ein Verfahren.

Die Begründung Telekom für eine Staffelung der DSL-Tarife nach Datenverbrauch findet Mundt verständlich: „Ein Grundrecht auf Flatrates für schnelles Internet vermag ich nicht zu erkennen.“ Es sei nicht einzusehen, dass Normalnutzer genauso viel zahlen müssten wie Intensivnutzer.

Problematisch werde es erst dann, wenn die Netzneutralität berührt werde. Da gebe es „neben einer politischen eine wettbewerbsrechtliche Dimension“. Auch dass die Telekom eigene Dienste wie ihr IPTV-Angebot „Entertain“ nicht auf das Datenvolumen anrechnen will, sorgt beim Bundeskartellamt für Nachfragen.

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